Die Weisse Flotte Düsseldorf GmbH (nachfolgend „Weisse Flotte“ genannt) betreibt in Düsseldorf zwei Fahrgastschiffe, ein fest vertäutes Restaurantschiff sowie die Biergarten-Gastronomie Kasematten.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Weissen Flotte gegenüber ihren Vertragspartnern bzw. Fahrgästen (nachfolgend „Fahrgast“ genannt).
Schifffahrt:
Neben dem Abschluss eines Buchungs- oder Chartervertrages kommen Verträge auch mit dem Kauf eines Tickets oder eines Gutscheins zustande. Auf die ergänzenden Bedingungen für den Onlineverkauf wird verwiesen.
Die Weisse Flotte bietet bei Abfahrten ab Düsseldorf oder Kaiserswerth Panoramafahrten sowie Linienfahrten ab/an Düsseldorf und Kaiserswerth und Tagesfahrten an. Im Rahmen dieser Fahrten wird jeweils die Möglichkeit eines Zu- oder Ausstiegs angeboten.
Weitere Events werden in der Biergarten-Gastronomie Kasematten sowie auf der MS Allegra angeboten.
Charterfahrten nach individuellem Auftragsumfang und auf Bestellung eines Veranstalters werden ebenfalls angeboten.
Bei Event- und Tagesfahrten sowie bei Fahrten, bei denen Gastronomie und Getränke im Fahrpreis eingeschlossen sind, ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich nicht gestattet. Sofern nicht ausdrücklich eine Zustimmung seitens der Weissen Flotte erteilt wurde, dürfen mitgebrachte Speisen oder Getränke nicht an Bord verzehrt werden.
Es besteht grundsätzlich kein Sitzplatzanspruch auf dem Freideck. Mitgeführte Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Tiere, mit Ausnahme von Hunden, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hunde, von denen Gefahren ausgehen oder die einer Maulkorbpflicht unterliegen, haben für die Dauer des Bordaufenthalts einen Maulkorb zu tragen.
Rauchen, einschließlich E-Zigaretten, ist nur im Außenbereich der Schiffe gestattet.
Fahrgäste sollten sich ca. 15 Minuten vor der regulären Abfahrt des Schiffes an der Landebrücke einfinden. Bei Tages- und Eventfahrten empfiehlt sich eine Ankunftszeit von ca. 30 Minuten.
Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst ein, wenn das Schiff bereits abgelegt hat, verliert er ohne Ersatzanspruch das Recht auf Teilnahme an der Fahrt oder Veranstaltung.
Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er das Schiff am Ziel seiner Fahrt rechtzeitig verlässt. Aufgrund der kurzen Haltezeiten bei Panorama- und Kaiserswerthfahrten ist es erforderlich, dass sich der Fahrgast bereits vor Erreichen des Fahrtziels in Richtung Schiffsausgang begibt. Toilettengänge sind während der Fahrtzeit zu erledigen. Beim Anlegen des Schiffes werden die WC-Anlagen zur Reinigung für die nächsten Gäste geschlossen.
Fahrtunterbrechungen aus wichtigen Gründen sind nach Durchsage durch das Schiffspersonal beliebig oft gestattet. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Den Anordnungen des Schiffpersonals ist im Interesse eines ordnungsgemäßen Schiffsbetriebs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten.
Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisende nicht gefährdet oder belästigt werden.
Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, keinen gültigen Fahrschein besitzen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Bei begründetem Ausschluss verfällt der Fahrschein, ein Ersatzanspruch besteht nicht.
Sofern für Fahrten ein Mindestalter ausgewiesen ist, ist jüngeren Fahrgästen der Zutritt untersagt. Für Abend-Eventfahrten der Weissen Flotte gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, sofern keine andere Altersangabe ausgewiesen ist.
Sollte der Gast an einer gebuchten Fahrt oder einem Event im Sinne des § 2 dieser AGB nicht teilnehmen, verfällt das Ticket bzw. die Eintrittskarte.
Im Falle des Verlustes des Boardingtickets oder Tagesbons kann die Weisse Flotte zu den offiziellen Büroöffnungszeiten ein Ersatzticket ausstellen, sofern der Karteninhaber mit persönlichen Daten registriert ist und sich anhand persönlicher Dokumente ausweisen kann.
Die Weisse Flotte vermittelt auf Wunsch eine Ticketversicherung, die im Rahmen einer Online-Ticketbuchung erworben werden kann. Im Falle des Abschlusses einer Versicherung gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Eine Abrechnung und eventuelle Schadensmeldung erfolgen direkt über den Versicherer.
Wird eine Veranstaltung von der Weissen Flotte abgesagt, erhält der rechtmäßige Ticketinhaber den Eintrittspreis zurückerstattet. Weitere Schadensansprüche, z. B. Anreisekosten, können nicht geltend gemacht werden, bei nicht zu vertretenden Gründen.
Eine Stornierung durch die Weisse Flotte kann aus folgenden Gründen erfolgen: Hoch- oder Niedrigwasser, schlechtes Wetter, Sturm, Betriebsausfall oder sonstige wichtige Gründe.
Bei Änderungen einer Fahrt, Schiffscharter oder Veranstaltung während einer Gastronomieanmietung aus von der Weissen Flotte nicht zu vertretenden Gründen ist eine Preisminderung ausgeschlossen. Bei Hoch- oder Niedrigwasser, Sturm sowie sonstigen Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen behält sich die Weisse Flotte vor, die Veranstaltung auch auf einem liegenden Schiff und gegebenenfalls an einem anderen sicheren Standort (Hafen) oder an einem anderen Gastronomiestandort als laut Fahrplan, Eventbeschreibung oder Auftragsbestätigung vorgesehen, durchzuführen. Eintrittspreisminderungen oder Rückerstattungen sind hierdurch nicht gerechtfertigt.
Insbesondere bei Fahrten mit Feuerwerkscharakter schließt die Weisse Flotte jegliche Haftung für Programmänderung und Preisminderung aufgrund von Programmänderungen aus. Programmänderungen oder der Austausch einzelner Künstler bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eintrittspreisminderungen oder Preisminderungen des Vertragspreises einer Schiffscharter oder Gastronomieanmietung sind dadurch nicht gerechtfertigt.
Die Haftung der Weissen Flotte gegenüber dem Fahrgast, Kunden oder Veranstalter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Alle von der Weissen Flotte nicht gegen Entgelt zur Aufbewahrung übernommenen Gegenstände bleiben auch an Bord unter der alleinigen Obhut des Gastes.
Für den Verlust oder die Beschädigung von elektronischen Geräten, Geld, Schmuck oder sonstigen Wertsachen wird nur gehaftet, wenn die Weisse Flotte, ihre Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich handeln.
Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch- oder Niedrigwasser, schlechtes Wetter, hohes Fahrgastaufkommen oder sonstige Verkehrsbehinderungen durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen, die von der Weissen Flotte nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht. Eine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen wird nicht übernommen.
Fahrgäste sollen etwaige Schäden unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch bis zum Verlassen des Schiffes am Zielort, dem zuständigen Bordpersonal anzeigen, damit erforderliche Feststellungen getroffen werden können. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt nicht zum Ausschluss von Schadensersatzansprüchen.
Im Rahmen einer einfachen Fahrt nach Kaiserswerth transportiert die Weisse Flotte Fahrräder kostenlos. Aus Platzgründen kann der Transport nur nach direkter Absprache vor Ort mit dem Personal erfolgen.
Soweit Unterbringungsmöglichkeiten an Bord bestehen, werden Kinderwagen und Rollstühle kostenfrei mitgenommen. Das Schiffspersonal kann hierfür einen bestimmten Platz zuweisen.
Bei der Unterbringung von Gepäck und Garderobe ist den Anweisungen des Schiffspersonals Folge zu leisten. Die Beförderung des Gepäcks zum und vom Schiff obliegt dem Fahrgast.
Für an Bord gebrachte Gegenstände und Gepäck wird eine Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht oder durch die Mitreisende belästigt werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere feuergefährliche, ätzende, übelriechende oder sonstige gefährliche Gegenstände.
Fundsachen sind unverzüglich beim Personal abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
Abgegebene Gegenstände werden nur auf Anfrage sowie auf Risiko und Kosten des Eigentümers zurückgesandt. Eine Verpflichtung zur Ermittlung des Verlierers besteht nicht.
Eine Schiffscharter ist ein von der Weissen Flotte für den Kunden oder Veranstalter geschnürtes Paket aus Schiffsmiete (mit oder ohne Fahrleistung), Gastronomieangebot sowie gegebenenfalls Künstler- oder Technikvermittlung für einen vereinbarten Ort, Tag und Zeitraum.
Die Anmietung einer Gastronomiefläche beinhaltet die Bereitstellung oder Teilbereitstellung einer von der Weissen Flotte betriebenen Gastronomiefläche zur individuellen Nutzung durch den Kunden oder Veranstalter mit vereinbartem Gastronomieangebot sowie ggf. Künstler- oder Technikvermittlung.
In diesem Bereich werden schriftliche Verträge geschlossen, in denen die wechselseitigen Verpflichtungen und Vertragsbedingungen geregelt sind. Die AGB gelten ergänzend auch für diesen Bereich.
Die Preise für Speisen und Getränke sind den jeweils gültigen Speisen- und Getränkekarten vor Ort zu entnehmen.
Die Fahrpreise für Schiffsfahrten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Fahrplan und der Fahrtbeschreibung. Die Preise für Schiffscharter werden individuell vereinbart. Im Zuge möglicher Erhöhungen der Treibstoffkosten behält sich die Weisse Flotte vor, einen angemessenen Treibstoffzuschlag zu erheben.
Der Weiterverkauf von bei der Weissen Flotte erworbenen Fahrscheinen, Online-Boardingtickets oder über Drittanbieter erworbenen Fahrscheinen zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist verboten. Bei Verstoß verlieren die Fahrscheine ihre Gültigkeit, ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist einschließlich aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
Kinder unter 4 Jahren werden nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befördert (maximal zwei Kinder je vollzahlendem Erwachsenen).
Jeweils ein Kind im Alter von 4 bis einschließlich 13 Jahren fährt in Begleitung eines Erwachsenen im Rahmen des Kombitickets auf allen Panorama- und Linienfahrten Düsseldorf–Kaiserswerth kostenfrei mit. Eine Anmeldung der Kinder bei der Ticketbestellung ist nicht erforderlich.
Es werden keine Ermäßigungen für Studierende, Senioren, Personen mit Behindertenausweis, Veteranen, Geburtstagskinder oder vergleichbare Personengruppen gewährt.
Fahrscheine sind über die Büros der Weissen Flotte, ausgewählte Drittanbieter, Kassenstände an bestimmten Landebrücken, auf Schiffen ohne Verkaufshäuschen sowie online über den Webshop erhältlich. Der Versand von Online-Tickets erfolgt per E-Mail.
Fahrscheine können je nach Verkaufsstelle unterschiedliche Ausführungen haben. Maßgeblich sind stets Angaben zu Fahrtart, Personenzahl, Datum, Abfahrtszeit, Abfahrtsort sowie die Bestätigung des Zahlungsstatus.
Die Geltungsdauer von Fahrscheinen für Panorama- und Linienfahrten Düsseldorf–Kaiserswerth endet mit Ablauf des aufgedruckten Fahrtages. Datumsbezogene Fahrscheine gelten ausschließlich für den ausgestellten Tag.
Wer ohne gültigen Fahrschein das Schiff betritt oder während der Fahrt seinen Fahrschein verliert und nicht nachweisen kann, dass er einen Fahrschein erworben hat, hat sich unverzüglich beim Schiffspersonal zu melden. Bei schuldhaften Verstößen ist der Fahrpreis zuzüglich eines Mehrpreises von EUR 50,– zu entrichten.
Fahrscheine sind beim Einsteigen offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Fahrscheine und Eintrittskarten verlieren mit Verlassen des Schiffes ihre Gültigkeit und sind nicht übertragbar. Ausgenommen hiervon sind Fahrtunterbrechungen im Rahmen von Linienfahrten mit Landgangsmöglichkeit (Round-Trip-Option).
Unpersonalisierte Fahrscheine sind bis zum Fahrtantritt auf Dritte übertragbar, sofern sie nicht zu Sondertarifen erworben oder gewerbsmäßig weiterveräußert wurden.
Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen diese in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Weisse Flotte nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Bei personenbezogenen Tickets kann die Weisse Flotte dem Kunden das Ticket erneut per E-Mail zusenden oder zur Abholung im Büro bereitlegen. Bei persönlicher Abholung hat sich der Kunde auszuweisen.
Der Käufer hat die ihm nach Zahlung ausgehändigten oder zugesendeten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit sowie auf die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Fahrtart bzw. Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl und Ticketpreis) zu überprüfen.
Offensichtliche Abweichungen oder Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Beförderungs- und Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Tickets, bei kurzfristigeren Bestellungen spätestens bis zwei Kalendertage vor der Fahrt oder Veranstaltung, der Weissen Flotte schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um ihr die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Die Weisse Flotte ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.
Einwendungen wegen nicht eingegangener oder nicht erhaltener Tickets sind der Weissen Flotte spätestens zehn Kalendertage nach der bezahlten Bestellung, bei kurzfristigeren Bestellungen spätestens bis drei Kalendertage vor der Fahrt oder Veranstaltung, schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um ihr die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Die Weisse Flotte kann verspätete Einwendungen ablehnen.
Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten oder erhaltenen Tickets bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten entstehen, gehen diese stets zu Lasten des Ticketkäufers.
1. Ticketverkauf vor Ort
Tickets können zu den jeweils gültigen Bürozeiten erworben werden:
in den Sommermonaten im Büro unter Deck auf dem Fahrgastschiff MS Allegra,
in den Wintermonaten im Büro, Fringsstraße 11 A.
Der Ticketverkauf vor Ort erfolgt derzeit ausschließlich gegen Barzahlung.
An Wochenenden können Tickets an einem eingerichteten Kassenstand erworben werden. Auch hier ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Beim Ticketkauf an Bord der Schiffe ist ebenfalls nur Barzahlung möglich.
2. Online-Ticketverkauf
Die Weisse Flotte empfiehlt die vorherige Buchung von Tickets über das Online-Buchungstool.
Beim Online-Ticketkauf stehen ohne zusätzliche Gebühren die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, insbesondere:
Lastschrift
Kreditkarte
Apple Pay
PayPal
3. Bezahlung in der Gastronomie
In der Gastronomie auf der MS Allegra ist die Zahlung in bar sowie mit EC- und Kreditkarte möglich.
In der Gastronomie Kasematten ist derzeit ausschließlich Barzahlungmöglich.
4. Schiffscharter und Gastronomieanmietungen
Zahlungen für Schiffscharter oder Gastronomieanmietungen erfolgen per Banküberweisung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Gutscheine
Gutscheine können in Höhe ihres Erwerbswertes für Fahrten oder für Leistungen aus dem Gastronomieangebot eingelöst werden.
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes oder eines etwaigen Restbetrages ist ausgeschlossen.
6. Fahrpreiserstattung
Erworbene Tickets für fahrplanmäßige Linien- und Panoramafahrten sowie für Event- und Tagesfahrten werden grundsätzlich nicht erstattet.
Die personenbezogenen Daten der Käufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.
Die Weisse Flotte ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die die Vertragserfüllung durchführen oder an der Durchführung des Vertrages maßgeblich beteiligt sind. Die Weisse Flotte wird personenbezogene Daten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.
Die Datenerhebung beruht auf dem Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Die übermittelten Daten werden ausschließlich für diesen Zweck genutzt. Sofern eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist, werden die Daten gelöscht.
Für alle Streitigkeiten wird, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Düsseldorf als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen im Onlineverkauf akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zusätzlichen Bedingungen für den Onlineverkauf der Weisse Flotte Düsseldorf GmbH.
§ 1 Vertragsschluss
Bei Ticketbestellungen über das Internet bzw. das Bookingtool auf der Homepage der Weissen Flotte wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen.
§ 2 Kostenpflichtiger Ersatzfahrschein
Beim Betreten des Schiffes muss das Ticket entweder in ausgedruckter oder digitaler Form vorgezeigt werden. Andernfalls oder im Falle einer Unlesbarkeit des Print-at-home-Tickets ist ein kostenpflichtiger Ersatzfahrschein zu lösen.
Bei personenbezogenen Tickets kann die Weisse Flotte während der Büroöffnungszeiten ein Ersatzticket an die bei der Bestellung hinterlegte und gespeicherte E-Mail-Adresse senden. Ebenso ist ein erneuter Ausdruck durch die Weisse Flotte nach Überprüfung der Person anhand eines gültigen Ausweisdokuments möglich, sofern die persönlichen Daten bei der Bestellung gespeichert wurden.
§ 3 Ausschluss der Rücknahme und Erstattung von Fahrscheinen
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung von Fahrscheinen bzw. Eintrittskarten, Vouchern für Drittleistungen oder Geschenkgutscheinen.
Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften ansonsten bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht.
Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
Fahrscheine oder Eintrittskarten werden von der Weisse Flotte zurückgenommen, wenn die Fahrt oder Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall bis spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden, oder direkt durch die Weisse Flotte.
Neben einer Rückerstattung bietet die Weisse Flotte dem Fahrgast alternativ eine Umbuchung oder eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins an.
§ 4 Haftung
Auf die Haftungsregelung in § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.
Die Weisse Flotte haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes oder der Stromversorgung zurückzuführen sind.
Darüber hinaus übernimmt die Weisse Flotte keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
§ 5 Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von bei der Weisse Flotte erworbenen Tickets (einschließlich gelieferter Tickets und Print-at-home-Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt.
Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zur jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit.
§ 6 Geltung der AGB
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Weisse Flotte Düsseldorf GmbH in der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Fassung.
Stand: Januar 2026